Was ist 24-Stunden-Pflege und wann ist sie sinnvoll?
Eine durch Sie ausgewählte Pflegekraft übernimmt die alltägliche Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen. Die Betreuungskraft steht Ihnen dabei bei Bedarf 24 Stunden zur Seite und übernimmt auf Wunsch auch hauswirtschaftliche Aufgaben. Häufig wird die 24 Stunden Pflege auch als 24 Stunden Betreuung bezeichnet, da die Betreuung des Pflegebedürftigen oder eines demenzkranken, psychisch kranken oder körperbehinderten Familienmitglieds deutlich höher ausfällt als die eigentliche Pflege.
Entscheidende Vorteile:- Rund-um-die-Uhr Betreuung in den eigenen vier Wänden
- In der Regel bereits ab 1900,- Euro monatlich
- Kranken- und haftpflichtversicherte Betreuungskräfte
- Steuerlich absetzbar und Zuschüsse der Pflegekasse möglich
- Kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Leben Pflege- und Hilfsbedürftige allein und benötigen rund um die Uhr Unterstützung und Betreuung, die Angehörige nicht leisten können, bietet sich 24h-Betreuung und Pflege durch eine externe Pflege- und Betreuungskraft an.
Die Pflegekräfte leben zumeist in der Wohnung des Pflegebedürftigen und sind da, wenn Hilfe benötigt wird. Auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen, wie beispielsweise den Abwasch, das Aufräumen der Wohnung, den Einkauf oder die Begleitung des Pflege- und Hilfsbedürftigen bei Arzt- oder Behördengängen übernehmen die 24-Stunden-Pflegekräfte neben gewisser grundpflegerischer Leistung und Betreuung.
Welche Aufgaben übernimmt eine 24h-Pflegekraft?
Hauswirtschaft und EinkäufeDie hauswirtschaftliche Versorgung gehört bei anerkannt Pflegebedürftigen ohnehin zu den Leistungen, die von der Pflegekasse über das Pflegegeld für Versorgung und Pflege durch Angehörige finanziert werden. Unter Hilfen in der Hauswirtschaft fallen beispielsweise Kochen, Putzen, Einkaufen, Spülen, Waschen von Wäsche und Kleidung.
Grundpflege und Hilfe beim ToilettengangSeit der Änderung der deutschen Beschäftigungsverordnung im Jahre 2009 dürfen 24h-Pflegekräfte in deutschen Haushalten auch notwendige pflegerische Alltagshilfen übernehmen, wie Hilfen beim An- und Auskleiden, Duschen, Essen, Spazierengehen, beim Gang zur Toilette oder die Begleitung bei Arztbesuchen.
NachtpflegeDie Betreuung zu Nachtzeiten und die erforderliche Pflege in dieser Zeit können 24-Stunden Pflegekräfte ebenfalls übernehmen. So können Sie sich als Angehörige entspannt zur Ruhe legen ohne befürchten zu müssen, dass Ihr Pflegebedürftiger in der Nacht alleine ist.
Arztbesuche, Spaziergänge und FahrdiensteHilfen bei der Mobilität gehören ebenfalls zu den Aufgaben einer flexiblen 24-Stunden Pflegekraft als Teil der pflegerischen Alltagshilfen für Ihren Pflege- und Hilfsbedürftigen. Dessen Begleitung bei Arzt- und Apothekenbesuchen, bei Behördengängen, bei Spaziergängen oder kurzen Ausflügen können sie übernehmen. Selbst Fahrdienste zählen zum Leistungskatalog einer flexiblen 24-Stunden Pflegekraft mit gültigem Führerschein.
Aufgaben, die Betreuungskräfte in der Regel nicht übernehmen können
Generell dürfen Betreuungskräfte keine medizinische Behandlungspflege übernehmen. Darunter fällt beispielsweise das Verbandanlegen, auch wenn die Betreuungskraft im Heimatland eine vorliegende Genehmigung hierfür hat. Die Behandlungspflege wird typischerweise von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, der zusätzlich zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung eingesetzt werden kann.
Was kostet 24-Stunden-Pflege und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Je nach Art, wie die ausgewählte Pflegekraft im deutschen Privathaushalt beschäftigt wird, fallen die Kosten für eine 24-Stunden Pflege unterschiedlich aus. In der Regel ist die Rundum Betreuung bereits ab 1900,- monatlich erhältlich und somit eine günstige Alternative zur stationären Pflege. Außerdem gibt es zahlreiche Zuschüsse und Möglichkeiten der Steuererleichterung. Wir haben für Sie dazu eine Übersicht zusammengestellt, wie die Kosten reduziert bzw. refinanziert werden können.
Von der Pflegeversicherung anerkannt Pflegebedürftige dürfen ihr monatliches Pflegegeld in Höhe von 120 Euro bei Pflegestufe 0 (Demenz), 235 Euro bei Pflegestufe 1, 440 Euro bei Pflegestufe 2 und 700 Euro bei Pflegestufe 3 aus einer vorhandenen Pflegestufe für die Pflege durch Angehörige oder Freunde auch als Zuschuss zu den Kosten ihrer 24-Stunden Pflegekraft verwenden. Anerkannt Demenzkranke, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen haben Anspruch auf 100 bzw. 200 Euro Zuschuss für "niedrigschwellige Betreuungsleistungen".
Diese Förderung nur für reine Betreuungsleistungen müssen die Pflegebedürftigen oder Sie als Angehörige bei der Pflegekasse beantragen, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist.
Bei anerkannt Pflegebedürftigen mit Demenz zahlt die Pflegekasse ein erhöhtes Pflegegeld und damit einen höheren Zuschuss für die 24-Std.-Pflege - 305 Euro bei Pflegestufe 1 und 525 Euro bei Pflegestufe 2, bei Pflegestufe 3 sogar 700 Euro Pflegegeld.
Bei Verhinderung von pflegenden Angehörigen wegen Urlaub oder Krankheit lässt sich auch das Verhinderungspflegegeld von jährlich 1.550 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr als Zuschuss zu den Kosten der Pflegekraft einsetzen.
20 Prozent der jährlichen Aufwendungen für Pflege und Betreuung, höchstens aber 4.000 Euro können die Pflegebedürftigen gegenüber ihrem Finanzamt als besondere Belastungen geltend machen. Damit reduziert sich das zu versteuernde Einkommen um monatlich um bis zu 333,33 Euro.
Ist eine 24-Stunden-Pflege legal?
Als Angehörige oder Hilfsbedürftige müssen Sie sich keine Sorgen machen, womöglich illegal zu handeln, wenn Sie eine 24-Std.-Pflegekraft über eine seriöse Agentur beziehen, die Ihnen die Legalität bestätigen kann. Illegal sind in der Regel Betreuungskräfte, die zuhause "schwarz bezahlt" werden. Bei der Beschäftigung osteuropäischer Pflegekräfte sind einige Bedingungen zu erfüllen, die seriöse Anbieter stets beachten.
Legal im deutschen Haushalt tätig sind Hilfs- und Pflegekräfte aus Osteuropa, wenn sie entwedervon einem Pflegedienst oder Dienstleister in den osteuropäischen Beitrittsländern der Europäischen Union (EU) angestellt, sozialversichert (notwendiger Nachweis: Sozialversicherungsbescheinigung A 1) und haftpflichtversichert sind, der ihre Steuern im Heimatland abführt, oder
als selbstständige Pflegekräfte ihr Gewerbe in Deutschland oder in einem EU-Land angemeldet haben, sozial- und haftpflichtversichert sind und ihre Steuern hier oder im EU-Heimatland abführen, oder
Angestellte eines deutschen ambulanten Pflegedienstes sind, der für ihre Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil), ihre Berufshaftpflichtversicherung und die Abführung ihrer Lohn- oder Einkommenssteuern sorgt.
Seit Mai 2011 gilt für alle Arbeitnehmer aus den 2004 der Europäischen Union (EU) beigetretenen osteuropäischen Ländern (Polen, Estland, Litauen, Lettland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien) die sogenannte "Arbeitnehmerfreizügigkeit". Damit dürfen Pflegekräfte aus Osteuropa sowohl als Angestellte als auch als Selbstständige in Deutschland arbeiten. Unter anderem Pflegekräfte aus Polen sind damit hierzulande völlig legal tätig, sofern diese nicht "schwarz" bezahlt werden.
Haben Sie noch Fragen?Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema 24 Stunden Pflege haben, wenden Sie sich bitte an das geschulte Beratungsteam von www.pflegehilfe.org, das Ihnen gerne Online über das Internet oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 089.357 680 430 weiterhilft.